Energieausweise für Wohngebäude


Jedes Wohngebäude benötigt für den Verkauf oder für die Vermietung einen Energieausweis, der jeweils 10 Jahre gültig ist. Ich stelle für Sie verbrauchsorientierte oder bedarfsorientierte Energieausweise aus.

Energieausweise für Wohngebäude


Jedes Wohngebäude benötigt für den Verkauf oder für die Vermietung einen Energieausweis, der jeweils 10 Jahre gültig ist. Ich stelle für Sie verbrauchsorientierte oder bedarfsorientierte Energieausweise aus.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der Energieverbrauchsausweis wird auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt. Hierfür werden sowohl der Endenergie- als auch der Primärenergieverbrauch berechnet. Für die Ermittlung der Werte des verbrauchsorientierten Energieausweises werden die Verbrauchsdaten aus den Heizkostenabrechnungen und die Abrechnungen von Energielieferanten des Gebäudes herangezogen. Hierfür sind die Abrechnungen der letzten drei Jahre als aussagekräftig anzusehen.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Der Energiebedarfsausweis wird auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt. Die Ergebnisse der Berechnungen werden in dem Energieausweis angegeben. Für die korrekte Erfassung der für die Berechnung erforderlichen Daten, ist eine Vor-Ort-Begehung empfehlenswert. Ebenfalls ist die Ausstellung aufwändiger, jedoch gibt der bedarfsorientierte Energieausweis ein benutzerunabhängiges Bild der Energiebilanz des Gebäudes.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Der Energieverbrauchsausweis wird auf der Grundlage des erfassten Energieverbrauchs ausgestellt. Hierfür werden sowohl der Endenergie- als auch der Primärenergieverbrauch berechnet. Für die Ermittlung der Werte des verbrauchsorientierten Energieausweises werden die Verbrauchsdaten aus den Heizkostenabrechnungen und die Abrechnungen von Energielieferanten des Gebäudes herangezogen. Hierfür sind die Abrechnungen der letzten drei Jahre als aussagekräftig anzusehen.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Der Energiebedarfsausweis wird auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt. Die Ergebnisse der Berechnungen werden in dem Energieausweis angegeben. Für die korrekte Erfassung der für die Berechnung erforderlichen Daten, ist eine Vor-Ort-Begehung empfehlenswert. Ebenfalls ist die Ausstellung aufwändiger, jedoch gibt der bedarfsorientierte Energieausweis ein benutzerunabhängiges Bild der Energiebilanz des Gebäudes.

Energieausweise nach dem GEG


Energieausweise für Wohngebäude wurden erstmals in der EnEv 2002 eingeführt, um die Vergleichbarkeit der Gebäude zu gewährleisten. Die Anforderungen wurden seither erweitert und verschärft, um die Vergleichbarkeit möglichst genau darzustellen und zu erhalten.

Energieausweise nach der EnEV 2014


Energieausweise für Wohngebäude wurden erstmals in der EnEv 2002 eingeführt, um die Vergleichbarkeit der Gebäude zu gewährleisten. Die Anforderungen wurden seither erweitert und verschärft, um die Vergleichbarkeit möglichst genau darzustellen und zu erhalten.

Wann wird ein Energieausweis Benötigt?

Nach den Regelarien der aktuellen EnEV muss der Eigentümer des Wohngebäudes bei folgenden Begebenheiten einen gültigen Energieausweis vorweisen können: 

- bei einem Neubau eines Gebäudes
- Verkauf eines bebauten Grundstückes
- Verkauf einer Wohnung oder Teileigentum
- Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung

Der Energieausweis muss bei einem Verkauf spätestens zur Besichtigung vorliegen und bei einem Neubau spätestens bei Fertigstellung des Gebäudes.
Lediglich unter Denkmalschutz stehende Gebäude benötigen in den oben genannten Fällen keinen Energieausweis.

Wann wird ein Energieausweis Benötigt?

Nach den Regelarien der aktuellen EnEV muss der Eigentümer des Wohngebäudes bei folgenden Begebenheiten einen gültigen Energieausweis vorweisen können: 

- bei einem Neubau eines Gebäudes
- Verkauf eines bebauten Grundstückes
- Verkauf einer Wohnung oder Teileigentum
- Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung

Der Energieausweis muss bei einem Verkauf spätestens zur Besichtigung vorliegen und bei einem Neubau spätestens bei Fertigstellung des Gebäudes.
Lediglich unter Denkmalschutz stehende Gebäude benötigen in den oben genannten Fällen keinen Energieausweis.

Grundsätzlicher Aufbau und Informationen

Energieausweise werden für 10 Jahre ausgestellt. Außer wenn nach §16 Absatz 1 ein neuer Energieausweis notwendig ist.

Der Energiebedarf der Gebäude wird in den Energieausweisen einheitlich in kWh/m2a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) angegeben. In jedem Energieausweis werden Referenzwerte angegeben, welche den Vergleich von Gebäuden ermöglichen.
Energieausweise enthalten ebenfalls Modernisierungsempfehlungen zur kosteneffizienten Verbesserung der Energieeffizienz. 

Grundsätzlicher Aufbau und Informationen

Energieausweise werden für 10 Jahre ausgestellt. Außer wenn nach §16 Absatz 1 ein neuer Energieausweis notwendig ist.

Der Energiebedarf der Gebäude wird in den Energieausweisen einheitlich in kWh/m2a (Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr) angegeben. In jedem Energieausweis werden Referenzwerte angegeben, welche den Vergleich von Gebäuden ermöglichen.
Energieausweise enthalten ebenfalls Modernisierungsempfehlungen zur kosteneffizienten Verbesserung der Energieeffizienz. 

Welchen Energieausweis benötigen Sie für welches Gebäude?

Energie-
verbrauchsausweis

  • Gebäude, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverodnung vom 11.08.1977 einhalten oder durch spätere Änderungen auf das Anforderungsniveau gebracht worden sind

Energie-
bedarfsausweis 

  • Neubauten
  • Bestandsgebäude mit weniger als 5 Wohnungen
  • Bestandsgebäude, bei denen der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurden

Ohne
Energieausweis

  • bei bestehendem Denkmalschutz
  • nicht beheizte oder gekühlte Gebäude oder Räume

Sie interessieren sich für einen Energieausweis? Ich Bin gerne für Sie da!

Wenn Sie sich unsicher bezüglich des benötigten Energieausweises sind, berate ich Sie gerne dahingehend.
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